Interaktiver Leitfaden zur Anwendung von Chlordioxid-Lösung (0,3%) basierend auf der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und EU-Biozid-Richtlinien.
Berechnen Sie die benötigte Menge CDL (0,3%) für Ihre spezifische Anwendung.
TrinkwV §11: In Deutschland darf dem Trinkwasser max. 0,4 mg/l ClO₂ zugegeben werden. Nach der Aufbereitung müssen min. 0,05 mg/l und dürfen max. 0,2 mg/l messbar sein.
Biozid-Verordnung: CDL fällt unter verschiedene Produktarten (PT).
• PT 5: Trinkwasser
• PT 4: Lebensmittelsbereich
• PT 3: Veterinärhygiene
Hinweis: Hohe Dosierungen (>0,4 mg/l) sind technisches Prozesswasser oder Desinfektionsmittel und kein Trinkwasser im Sinne der Verordnung.
Vergleich der notwendigen Konzentrationen zwischen Trinkwasseraufbereitung und harter Oberflächendesinfektion. Beachten Sie die logarithmische Skalierung der Anforderungen – Flächendesinfektion benötigt bis zu 1000-fach höhere Dosen als Trinkwasser.
Daten basieren auf Standard-Anwendungsempfehlungen für 0,3% CDL.
Verifizierte Daten basierend auf CSV-Input und Recherche.
| Produktart (PT) | Anwendung | Ziel (mg/l) | Einwirkzeit |
|---|